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   VGH Hessen, 24.11.1989 - 7 UE 2828/84   

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https://dejure.org/1989,5859
VGH Hessen, 24.11.1989 - 7 UE 2828/84 (https://dejure.org/1989,5859)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.11.1989 - 7 UE 2828/84 (https://dejure.org/1989,5859)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. November 1989 - 7 UE 2828/84 (https://dejure.org/1989,5859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 Abs 6a AuslG, § 13 AuslG
    1. Bei einer offensichtlich rechtswidrigen Abschiebung eines Ausländers besteht keine Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers.2. Kosten der Amtshilfe - Personalkosten der Verwaltung sind keine Auslagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 24 Abs. 6a, § 13 AuslG; § 8 Abs. 1 HVwVfG
    Kosten der Abschiebung eines Ausländers: Arbeitgeberhaftung nur bei Rechtmäßigkeit der Vollzugshilfe der Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1990, 944
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 18.03.1988 - 7 UE 273/85

    Kostentragung bei Vollziehung der Abschiebung eines Ausländers

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1989 - 7 UE 2828/84
    Auslagen, die der Vollzugspolizei im Zusammenhang mit der Abschiebung eines Ausländers entstehen, sind zwar Kosten, die von der Ausländerbehörde zu tragen sind, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 18. März 1988 im Verfahren 7 UE 273/85 entschieden hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1983 - 11 S 778/81

    Arbeitgeber - Verpflichtung zur Tragung der Abschiebungskosten

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1989 - 7 UE 2828/84
    Ein Dritter darf zu den Kosten staatlichen Handelns nur dann herangezogen werden, wenn der Staat sich selbst rechtmäßig verhalten hat (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urteil vom 10. Februar 1988, InfAuslR 1988, 170; VGH Mannheim, Urteil vom 24. März 1983, NJW 1983, 2157; Kanein, Ausländerrecht, Kommentar, 4. Aufl. 1988, § 24 AuslG Rdnr. 7; Kloesel-Christ, Deutsches Ausländerrecht, Stand März 1989, § 24 AuslG Anm. 15).
  • VGH Hessen, 01.07.1987 - 5 UE 1421/84
    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1989 - 7 UE 2828/84
    Auf die Wirksamkeit der Polizeikostenverordnung (vgl. Urteil des 5. Senats des Hess. VGH vom 1. Juli 1987, 5 UE 1421/84) komme es nicht an.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1985 - 11 S 2704/82

    Kostentragungspflicht für die Abschiebung von illegal beschäftigten Ausländern

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1989 - 7 UE 2828/84
    Für die Inanspruchnahme von Verwaltungsbediensteten hat der Bürger daher nicht Auslagenersatz zu leisten, sondern er hat für bestimmte Amtshandlungen bestimmte Gebühren zu entrichten (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Februar 1985, VBlBW 1986 S. 28).
  • VGH Hessen, 14.01.1992 - 7 UE 2546/84

    Heranziehung eines Arbeitgebers zu den Kosten einer Abschiebung

    Daraus folgt - ungeachtet der Problematik der Anwendbarkeit des § 44 Abs. 3 Satz 1 HSOG 1972 im Ausländerrecht - jedenfalls, daß die Bereitstellung eines Fahrzeugs und eines Fahrers für den Transport eines abzuschiebenden Ausländers nicht zu den der Vollzugspolizei zugewiesenen eigenen Aufgaben der sog. Vollzugshilfe gehört, sondern als Leistung von Amtshilfe gegenüber der Ausländerbehörde zu qualifizieren ist (vgl. Hess. VGH, U. v. 18. März 1988 - 7 UE 273/85 -, a.a.O., u. v. 24. November 1989 - 7 UE 2828/84 -, DB 1990, 944; ebenso jetzt Nr. 2.2.1 des Erlasses des Hessischen Ministers des Innern vom 3. April 1986 (StAnz. S. 891) im Gegensatz zu Abschn. 1 Satz 3 i.V.m. Abschn. 3 Satz 2 Nr. 1 dessen Erlasses vom 4. Juli 1975 (a.a.O.)).

    Da die in Rede stehenden Transportkosten für 16,-- DM, für 36,-- DM und für 38,-- DM betragen, ist die 50,-- DM-Grenze in keinem Fall erreicht, so daß schon deshalb eine Auslagenerstattung im Innenverhältnis der Beklagten zur Vollzugspolizei ausscheidet (Hess. VGH, U. v. 24. November 1989 - 7 UE 2828/84 -, a.a.O.) und demzufolge sowohl offenbleiben kann, ob die nach den zurückgelegten Kilometern pauschal berechneten Kraftfahrzeugkosten rechtlich überhaupt als Auslagen zu qualifizieren sind (vgl. zum Begriff etwa von Dreising, VwKostG, 1971, § 10, Erl. 1.1; Gerhardt, Verwaltungskostenrecht, 18. Lieferung 1990, § 1 VwKostG, Rdnr. 1) und ob es sich bejahendenfalls um das übliche Maß behördlicher Kosten übersteigende Beträge handeln würde (vgl. § 24 Abs. 5 AuslG 1965), wogegen deshalb Bedenken bestehen, weil die Vollzugspolizei die eingesetzten Fahrzeuge ohnehin vorgehalten hat und die durch den konkreten Einsatz verursachten Aufwendungen aus dem in Ansatz gebrachten Pauschalsatz nicht ohne weiteres zu entnehmen sind.

    Allerdings entfällt die Haftung desjenigen, der einen Ausländer unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 6a Satz 1 AuslG 1965 beschäftigt hat, dann, wenn die Abschiebung des Ausländers in offensichtlich rechtswidriger Weise erfolgt ist, denn ein Dritter darf zu den Kosten staatlichen Handelns dann nicht herangezogen werden, wenn der Staat selbst in evidenter Weise gegen die Rechtsordnung verstoßen hat (Hess. VGH, U. v. 24. November 1989 - 7 UE 2828/84 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, U. v. 24. März 1983 - 11 S 778/81 -, NJW 1983, 2157 = EZAR 137 Nr. 4; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 10. Februar 1988 - 13 A 205/87 -, NVwZ 1989, 496 = InfAuslR 1988, 170; Kanein/Renner, a.a.O., § 24 AuslG, Rdnr. 7; Kloesel/Christ, a.a.O., § 24 AuslG, Anm. 15).

  • FG Hamburg, 26.05.2014 - 3 K 198/13

    Finanzgerichtsordnung/Verwaltungsgerichtsordnung: Amtshilfe für Gerichte durch

    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer Beteiligung der Behörde am Rechtsstreit und ihren dabei entstehenden allgemeinen Kosten einschließlich Retent-Kopiekosten nach Original-Übersendung (Hessischer VGH, Beschluss vom 08.10.1987 3 S 2317/87 mit zahlr. Nachw.; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.03.1984 6 B 986/83; zum allgemeinen Verwaltungsaufwand vgl. ferner Hessischer VGH, Urteil vom 24.11.1989 7 UE 2828/84, DB 1990, 944).
  • VG Köln, 31.05.2017 - 4 K 4785/16
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 11 LA 217/11 -, juris, Rn. 10; Hess. VGH, Urteil vom 24. November 1989 - 7 UE 2828/84 -, juris, Rn. 39; Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsverfahrensrecht, Bd. III, 5. Aufl. 2004, § 84, Rn. 138; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl. 2014, § 8, Rn. 7; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 17. Aufl. 2016, § 8, Rn. 6 f.; Hoffmann, in: Obermayer/Funke-Kaiser, Verwaltungsverfahrensgesetz, 4. Aufl. 2014, § 8, Rn.13.
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